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Abfertigung Neu

Tritt ein Mitarbeiter neu in die Firma ein, wird ab dem 2. Monat des Dienstverhältnisses der Beitrag für die Abfertigung Neu fällig. Dazu wird in den Mitarbeiter Stammdaten das Kästchen BMVG angeklickt und der Beitrag automatisch in diesem Monat errechnet. Und zwar von der Sozialversicherungsgrundlage. Tritt ein Mitarbeiter während eines Monats ein, ist folgendermassen vorzugehen: z.B. Eintritt am 15.03.2003, Monatsgehalt EUR 3.000,- März: Das Kästchen ist nicht anzuklicken, da die Beitragspflicht erst mit dem 2. Monat beginnt. April: Beitragspflicht von 16.04. bis 30.04. Das Kästchen ist nicht anzuklicken. Neben dem Monatsgehalt ist die Lohnart Bemessungsgrundlage Beitrag MVG anzufügen und der aliquote Anteil auszurechnen. In diesem Fall EUR 1.500,- (dieser Betrag ist selbst zu ermitteln). Das errechnet dass den BMVG-Beitrag von EUR 1.500,-. Mai: Das Kästchen BMVG ist anzuklicken. Der Beitrag wird automatisch errechnet.

Altersteilzeit

Bei der Abrechnung von Altersteilzeit ist wie folgt vorzugehen: Jemand arbeitet und verdient 3.000 EUR. Er geht in Altersteilzeit. Sein Gehalt beträgt nun 2000 EUR. Die Sozialversicherungsabgaben sind aber von seinem ursprünglichen Gehalt von 3000 EUR zu bezahlen. Bei der Abrechnung ist daher das Geahlt/Lohn ganz "normal" mit Lohnart 100 in Höhe von 2000 EUR einzugeben. Die Differenz von 1000 EUR (auf die ursprünglichen 3000 EUR) zur Berechnung der Sozialversicherung bzw Dienstgeberabgaben ist unter Gehalt Altersteilzeit einzugeben. Bei den Sonderzahlungen ist analog vorzugehen (SZ 2000, SZ Altersteilzeit 1000).

Entgeltfreier Zeitraum

Ergibt sich bei einem Mitarbeiter (wegen Krankheit, Truppenübung, etc.) ein entgeltfreier Zeitraum und er erhält nicht den vollen Monatslohn, ist der verminderte Betrag wie üblich abzurechnen. Dabei kann es vorkommen, dass in jenem Monat keine Lohnsteuer fällig wird, da als Lohnzahlungszeitraum der Monat zu nehmen ist. Die tageweise Berechnung darf nur bei Ein- oder Austritt angewendet werden.

Firmenpension

Firmenpensionen oder Pensionszuschüsse können derzeit nicht abgerechnet werden

Geschäftsführer

Bei der Abrechnung von Geschäftsführern, die weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung bezahlen ist wie folge vorzugehen: Bitte legen Sie diese mit der Beitragsgruppe G1 an. Die Bezüge sind mit der Lohnart Gehalt Geschäftsführer abzurechnen. Dann wird weder der Sozialversicherungsbeitrag noch Lohnsteuer abgezogen.

Insolvenzausfallgeld

Zahlungen in einem Konkursverfahren (Insolvenzausfallgeld), wo die Ansprüche der Arbeitnehmer durch den Insolvenzausfallgeld-Fonds bezahlt werden, können mit dem Programm nicht abgerechnet werden, da hier andere Regelungen (Rechenoperationen) anzuwenden sind.

Lohnerhöhung

Bekommt ein Mitarbeiter eine rückwirkende Lohnerhöhung, rechnen Sie bitte den entsprechenden Monat nochmals ab. Dabei können Sie ja den bereits ausgezahlten Betrag als a conto eingeben.

Notariatsgehilfen

Notariatsgehilfen die nicht dem Angestelltengesetz unterliegen können mit der PLV nicht abgerechnet werden.

Rückverrechnung

Es gibt derzeit zwei Möglichkeiten wie eine Rückverrechnung möglich ist:
Variante 1)
Bsp:
Monat 01: Gehalt 3.000 EUR (Es wären aber nur 2.500 EUR zugestanden, daher wurden 500 EUR zuviel ausbezahlt).
Monat 02: Gehalt 2.500 EUR
Es werden nicht die vollen 2.500 EUR abgerechnet, sondern nur 2.000 EUR.
Pferdefuß bzw Schönheitsfehler dieser Variante: Ich kann nur laufendes Gehalt gegen laufendes Gehalt verrechnen und Sonderzahlung gegen Sonderzahlung. Weiters ist zu beachten, dass bei Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage (3.450 EUR ab 2004) nicht so abgerechnet werden darf, da es ansonsten zu falschen Ergebnissen führen würde. Der Arbeitnehmer kann bei seiner Lohnabrechnung die Rückverrechnung nicht ersehen.

Variante 2)
Es wird das Monat 01 gelöscht (vorher die Lohnabrechnung; Firmenabgaben etc ausdrucken). Dann wird das Monat 01 in richtiger Höhe abgerechnet.
Das Monat 02 ist ebenfalls in richtiger Höhe abzurechnen und die Nettodifferenz des Vormonates als á conto (Lohnart 0050) einzugeben. Beide Varianten sind nicht besonders "schön". Eine Minusberechnung ist im Programm nicht vorgesehen.

Saisoniers

Wenn Saisoniers mehrmals im Jahr ein- und austreten können Sie das Dienstverhältnis wieder aufnehmen.

Sozialversicherungsbeiträge

Erscheinen Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge unrichtig, überprüfen Sie bitte, ob versehentlich des Kästchen „erhöhte SV Bemessungsgrundlage“ angeklickt haben und ob die Kästchen für die Kammerumlage und den WBF-Beitrag angeklickt sind.
Erhält ein Mitarbeiter einen Sachbezug, so dürfen die Sozialversicherungsbeiträge des Dienstnehmers (ohne KU und WBF) 20 % der Geldbezüge nicht übersteigen. Ist dies der Fall, ist der übersteigende Teil vom Dienstgeber zu tragen.

Stundenabrechnung

Erfolgt die Bezahlung nach den geleisteten Stunden, erfassen Sie bei der Monatsabrechnung bitte den Stundensatz und die Anzahl der geleisteten Stunden.

Da seit 1994 (ausser bei Ein- oder Austritt) nur die monatliche Berechnung gestattet ist, wird die tageweise Berechnung bei allen anderen Fällen nicht mehr unterstützt.

Teiler

Die Teiler für Überstundengrundlohn und Nachtarbeitszulage etc. entnehmen Sie bitte dem anzuwendenden Kollektivvertrag.

U-Bahn Abgabe

Wegen der vielen Ausnahmen ist die Wochenanzahl für die U-Bahnabgabe bei der Abrechnung einzutragen.

Überstundenzuschlag

Die Steuerfreiheit der Überstundenzuschläge wird automatisch berechnet, wenn die richtigen Lohnarten (siehe Anleitung bzw. Lohnarten) angefügt werden. Die Anzahl der Überstunden ist einzugeben und mit der Eingabehilfe werden der Überstundengrundlohn und die Überstundenzuschläge aufgrund des Teilers und des Überstundenentgelts automatisch berechnet.

Urlaubsablöse

Wollen Sie eine Urlaubsablöse abrechnen, so ist dafür die Lohnart 0150 Jubiläumsgeld heranzuziehen. Die Lohnart Urlaubsablöse kann als neue Lohnart angelegt werden.

Vorstandsmitglieder

Wollen Sie Vorstandsmitglieder abrechnen, so nehmen Sie bitte die SV-Gruppe D2P: Angestellte ohne Entgelt

Wechsel Sozialversicherungsgruppe

Erfolgt während des Monats ein Wechsel der Sozialversicherungsgruppe, beenden Sie das Dienstverhältnis in der alten SV-Gruppe und nehmen Sie es mit der neuen SV-Gruppe wieder auf.

Werkverträge

Werkverträge können Sie mit dem Programm leider nicht abrechnen.