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Abfertigung Neu Tritt ein Mitarbeiter neu in die Firma ein, wird ab dem 2. Monat des Dienstverhältnisses der Beitrag für die Abfertigung Neu fällig. Dazu wird in den Mitarbeiter Stammdaten das Kästchen BMVG angeklickt und der Beitrag automatisch in diesem Monat errechnet. Und zwar von der Sozialversicherungsgrundlage. Tritt ein Mitarbeiter während eines Monats ein, ist folgendermassen vorzugehen: z.B. Eintritt am 15.03.2003, Monatsgehalt EUR 3.000,- März: Das Kästchen ist nicht anzuklicken, da die Beitragspflicht erst mit dem 2. Monat beginnt. April: Beitragspflicht von 16.04. bis 30.04. Das Kästchen ist nicht anzuklicken. Neben dem Monatsgehalt ist die Lohnart Bemessungsgrundlage Beitrag MVG anzufügen und der aliquote Anteil auszurechnen. In diesem Fall EUR 1.500,- (dieser Betrag ist selbst zu ermitteln). Das errechnet dass den BMVG-Beitrag von EUR 1.500,-. Mai: Das Kästchen BMVG ist anzuklicken. Der Beitrag wird automatisch errechnet. Altersteilzeit Bei der Abrechnung von Altersteilzeit ist wie folgt vorzugehen: Jemand arbeitet und verdient 3.000 EUR. Er geht in Altersteilzeit. Sein Gehalt beträgt nun 2000 EUR. Die Sozialversicherungsabgaben sind aber von seinem ursprünglichen Gehalt von 3000 EUR zu bezahlen. Bei der Abrechnung ist daher das Geahlt/Lohn ganz "normal" mit Lohnart 100 in Höhe von 2000 EUR einzugeben. Die Differenz von 1000 EUR (auf die ursprünglichen 3000 EUR) zur Berechnung der Sozialversicherung bzw Dienstgeberabgaben ist unter Gehalt Altersteilzeit einzugeben. Bei den Sonderzahlungen ist analog vorzugehen (SZ 2000, SZ Altersteilzeit 1000). Entgeltfreier Zeitraum Ergibt sich bei einem Mitarbeiter (wegen Krankheit, Truppenübung, etc.) ein entgeltfreier Zeitraum und er erhält nicht den vollen Monatslohn, ist der verminderte Betrag wie üblich abzurechnen. Dabei kann es vorkommen, dass in jenem Monat keine Lohnsteuer fällig wird, da als Lohnzahlungszeitraum der Monat zu nehmen ist. Die tageweise Berechnung darf nur bei Ein- oder Austritt angewendet werden. Firmenpension Firmenpensionen oder Pensionszuschüsse können derzeit nicht abgerechnet werden Geschäftsführer Bei der Abrechnung von Geschäftsführern, die weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung bezahlen ist wie folge vorzugehen: Bitte legen Sie diese mit der Beitragsgruppe G1 an. Die Bezüge sind mit der Lohnart Gehalt Geschäftsführer abzurechnen. Dann wird weder der Sozialversicherungsbeitrag noch Lohnsteuer abgezogen. Insolvenzausfallgeld Zahlungen in einem Konkursverfahren (Insolvenzausfallgeld), wo die Ansprüche der Arbeitnehmer durch den Insolvenzausfallgeld-Fonds bezahlt werden, können mit dem Programm nicht abgerechnet werden, da hier andere Regelungen (Rechenoperationen) anzuwenden sind. Lohnerhöhung Bekommt ein Mitarbeiter eine rückwirkende Lohnerhöhung, rechnen Sie bitte den entsprechenden Monat nochmals ab. Dabei können Sie ja den bereits ausgezahlten Betrag als a conto eingeben. Notariatsgehilfen Notariatsgehilfen die nicht dem Angestelltengesetz unterliegen können mit der PLV nicht abgerechnet werden. Rückverrechnung
Es gibt derzeit zwei Möglichkeiten wie eine Rückverrechnung möglich ist: Saisoniers Wenn Saisoniers mehrmals im Jahr ein- und austreten können Sie das Dienstverhältnis wieder aufnehmen. Sozialversicherungsbeiträge
Erscheinen Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge unrichtig, überprüfen Sie bitte, ob versehentlich des Kästchen „erhöhte SV Bemessungsgrundlage“ angeklickt haben und ob die Kästchen für die Kammerumlage und den WBF-Beitrag angeklickt sind.
Stundenabrechnung Erfolgt die Bezahlung nach den geleisteten Stunden, erfassen Sie bei der Monatsabrechnung bitte den Stundensatz und die Anzahl der geleisteten Stunden. Da seit 1994 (ausser bei Ein- oder Austritt) nur die monatliche Berechnung gestattet ist, wird die tageweise Berechnung bei allen anderen Fällen nicht mehr unterstützt. Teiler Die Teiler für Überstundengrundlohn und Nachtarbeitszulage etc. entnehmen Sie bitte dem anzuwendenden Kollektivvertrag. U-Bahn Abgabe Wegen der vielen Ausnahmen ist die Wochenanzahl für die U-Bahnabgabe bei der Abrechnung einzutragen. Überstundenzuschlag Die Steuerfreiheit der Überstundenzuschläge wird automatisch berechnet, wenn die richtigen Lohnarten (siehe Anleitung bzw. Lohnarten) angefügt werden. Die Anzahl der Überstunden ist einzugeben und mit der Eingabehilfe werden der Überstundengrundlohn und die Überstundenzuschläge aufgrund des Teilers und des Überstundenentgelts automatisch berechnet. Urlaubsablöse Wollen Sie eine Urlaubsablöse abrechnen, so ist dafür die Lohnart 0150 Jubiläumsgeld heranzuziehen. Die Lohnart Urlaubsablöse kann als neue Lohnart angelegt werden. Vorstandsmitglieder Wollen Sie Vorstandsmitglieder abrechnen, so nehmen Sie bitte die SV-Gruppe D2P: Angestellte ohne Entgelt Wechsel Sozialversicherungsgruppe Erfolgt während des Monats ein Wechsel der Sozialversicherungsgruppe, beenden Sie das Dienstverhältnis in der alten SV-Gruppe und nehmen Sie es mit der neuen SV-Gruppe wieder auf. Werkverträge Werkverträge können Sie mit dem Programm leider nicht abrechnen. |
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