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Diäten
Mehrdienstpauschale
Schmutzzulage
Störzulage
Trennungsgelder
Zulagen
Übersicht FAQ's
Diäten
Steuerfreie Diäten sind unter der Lohnart 0600 erfasst. Beträge, die über der Grenze für die Lohnsteuer liegen sind über die Lohnart 0100 abzurechnen.
Mehrdienstpauschale
Eine Mehrdienstzulage ist wie Lohn oder Gehalt abzurechnen. Erfassen Sie sich diese also in den entsprechenden Lohnartgruppe als neue Lohnart.
Schmutzzulage
Bei einer Schmutzzulage, die zur Gänze Lst-frei, aber nur teilweise SV-frei ist, geben Sie den freien Teil als Lohnart 1101 = Schmutzzulage frei gem. § 68 1 ein und den SV-pflichtigen Teil als Lohnart 1010. Dort können Sie sich die Lohnart Schmutzzulage SV-pflichtig erfassen.
Störzulage
Eine Störzulage wird wie Diäten mit der Lohnart 0600 abgerechnet. Sie können sich diese als neue Lohnart in der entsprechenden Lohnartgruppe erfassen. Da das Programm automatisch berücksichtigt, ab welchem Betrag diese Zulagen (z.B. Nachtdienste von Apothekern) steuerfrei sind und den darüber hinausgehenden Betrag versteuert, sind diese Zulagen als steuerpflichtig ausgewiesen
Trennungsgelder
Beim Trennungsgeld ist der steuerfreie Betrag (die genaue Höhe ist dem anzuwendenden Kollektivvertrag zu entnehmen) als Lohnart 600 und was darüber hinausgeht als Lohnart 100 oder 0110 einzugeben.
Zulagen
Da das Programm automatisch berücksichtigt, ab welchem Betrag Zulagen (z.B. Nachtdienste von Apothekern) steuerfrei sind und der darüberhinausgehenden Betrag versteuert, sind Zulagen als steuerpflichtig ausgewiesen.
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