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Arbeitsrecht für die betriebliche Praxis 2011/12

von Dr. Karl Mayrhofer

472 Seiten, ISBN 978-3-902770-12-7, EUR 68,20

 

Seit der letzten Auflage dieses Buches vor rund einem Jahr kam es im Arbeitsrecht zu zahlreichen wichtigen Änderungen und Neuerungen, deren Kenntnis für die Praxis von besonderer Bedeutung ist.

Die wichtigsten Änderungen betreffen neben weiteren anderen:

Ausländerbeschäftigungsgesetz Mit 1.5.2011 wurde die Öffnuung des österreichischen Arbeitsmarktes für Betriebe aus den neuen EU-Beitrittsländern (mit Ausnahme von Rumänien und Bulgarien) wirksam. Dieses grenzüberschreitende Arbeiten erfordert neue Regelungen bei der Entsendung und Überlassung von Arbeitskräften aus dem Ausland (z.B. Rot-Weiß-Rot Karte).

Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz: Damit soll durch strengevon den Gebietskrankenkassen und Finanzbehörden durchgeführte Kontrollen gleiche Wettbewerbsbedingungen von in- und ausländischen Unternehmen in Österreich gewährleistet werden.

Arbeitsverfassungsgesetz: Unter anderem wurden die Fristen zur Anfechtung von Kündigungen und Entlassungen verlängert; im Gegenzug wurde der Kündigungs- und Entlassungsschutz neu eingetretener älterer Arbeitnehmer vermindert.

Behinderteneinstellungsgesetz: Schaffung eines neuen, abgestuften Ausgleichstaxensystems und Änderungen bei den Kündigungsbestimmungen.

Gleichbehandlungsgesetz: Neben Einführung eines neuen Diskriminierungstatbestandes sind nun Betriebe in Stelleninseraten zur Angabe der Mindestentgelte sowie größere Betriebe zur alljährlichen Erstellung von Einkommensberichten ihrer Mitarbeiter verpflichtet.

Erweiterung der Auftraggeberhaftung im Baubereich: Diese umfasst künftig neben der bisherigen Haftung für die Sozialversicherungsbeiträge auch jene für Sozialabgaben und wurde auf die Reinigung von Bauwerken ausgeweitet.

Bauarbeiter-Urlaubs- und -Abfertigungsgesetz: Die Einsichts- und Kontrollbefugnisse der BUA-Kasse zur Bekämpfung von Sozialbetrug wurden erweitert.

Durch das Hinzukommen neuer Bestimmungen wurden einige Kapitel umgestaltet, was dem Praxisbezug dienlich sein soll. Ebenso wurden zwischenzeitlich ergangene wichtige OGH-Entscheidungen aufgenommen.