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Arbeitsrecht für die betriebliche Praxis 2011/12
von Dr. Karl Mayrhofer
472 Seiten, ISBN 978-3-902770-12-7, EUR
68,20
Seit der letzten Auflage dieses
Buches vor rund einem Jahr kam es im Arbeitsrecht zu zahlreichen
wichtigen Änderungen und Neuerungen, deren Kenntnis für die Praxis von
besonderer Bedeutung ist.
Die wichtigsten Änderungen betreffen neben weiteren anderen:
Ausländerbeschäftigungsgesetz
Mit 1.5.2011 wurde die Öffnuung des österreichischen
Arbeitsmarktes für Betriebe aus den neuen EU-Beitrittsländern (mit
Ausnahme von Rumänien und Bulgarien) wirksam. Dieses
grenzüberschreitende Arbeiten erfordert neue Regelungen bei der
Entsendung und Überlassung von Arbeitskräften aus dem Ausland (z.B.
Rot-Weiß-Rot Karte).
Lohn- und
Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz:
Damit soll durch strengevon den Gebietskrankenkassen
und Finanzbehörden durchgeführte Kontrollen gleiche
Wettbewerbsbedingungen von in- und ausländischen Unternehmen in
Österreich gewährleistet werden.
Arbeitsverfassungsgesetz:
Unter anderem wurden die Fristen zur Anfechtung von Kündigungen und
Entlassungen verlängert; im Gegenzug wurde der Kündigungs- und
Entlassungsschutz neu eingetretener älterer Arbeitnehmer vermindert.
Behinderteneinstellungsgesetz:
Schaffung eines neuen, abgestuften Ausgleichstaxensystems und Änderungen
bei den Kündigungsbestimmungen.
Gleichbehandlungsgesetz:
Neben Einführung eines neuen
Diskriminierungstatbestandes sind nun Betriebe in Stelleninseraten zur
Angabe der Mindestentgelte sowie größere Betriebe zur alljährlichen
Erstellung von Einkommensberichten ihrer Mitarbeiter verpflichtet.
Erweiterung der
Auftraggeberhaftung im Baubereich: Diese umfasst künftig neben
der bisherigen Haftung für die Sozialversicherungsbeiträge auch jene für
Sozialabgaben und wurde auf die Reinigung von Bauwerken ausgeweitet.
Bauarbeiter-Urlaubs- und
-Abfertigungsgesetz: Die Einsichts- und Kontrollbefugnisse der
BUA-Kasse zur Bekämpfung von Sozialbetrug wurden erweitert.
Durch das Hinzukommen neuer
Bestimmungen wurden einige Kapitel umgestaltet, was dem Praxisbezug
dienlich sein soll. Ebenso wurden zwischenzeitlich ergangene wichtige
OGH-Entscheidungen aufgenommen.
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